Inhalt
Es werden 6 Klausuren – jeweils 2 zu jedem Prüfungsgebiet – mit dem Schwierigkeitsgrad von Originalklausuren unter Prüfungsbedingungen geschrieben. In der anschließenden Klausurbesprechung werden inhaltliche Schwerpunkte der Klausur besprochen und es erfolgt eine schwerpunktmäßige fachliche Vertiefung, z.B. in der ersten Ertragsteuerklausur liegt der Schwerpunkt auf ESt, in der zweiten auf KSt.